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Bundesgerichtsentscheid zur Ausschreibungspflicht von Spitälern
Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 21. Februar 2019 einen wegweisenden Entscheid zur Ausschreibungspflicht von Spitälern getroffen.
In der Sache ging des darum, ob die GZO AG (Gesundheitsversorgung Zürich Oberland), welches u.a. das Spital Wetzikon betreibt, dem Vergaberecht unterstellt ist oder nicht.